FAQ

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Häufig gestellte Fragen

Die Mitgliedschaft ist eine jährliche Mitgliedschaft, die sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird. Der Mitgliedsbeitrag wird pro Kalenderjahr erhoben.

Wie sieht er aus und was bedeutet was? Hier findest du alle Infos über deinen Mitgliedsausweis.

Ein digitaler Mitgliedsausweis zusätzlich zum gedruckten Ausweis ist auch abrufbar unter "Mein.Alpenverein" (Button oben, rechts).

Es ist schon im Monat März und der neue Mitgliedsausweis ist noch nicht angekommen!?

Wir haben viele Rückläufer von DAV-Ausweisen, weil Mitglieder einen Umzug nicht melden, den Briefkasten nicht mit allen betreffenden Namen beschriften oder aus anderen Gründen. Die Ausweise von Mitgliedern, die wir auch telefonisch oder per Mail nicht erreichen können, liegen in der Geschäftsstelle zur Abholung bereit.
Formular für Änderungsmitteilungen

Der neue DAV-Ausweis wird Ende Februar des Gültigkeitsjahres versendet. Daher gilt bis zum Februar noch der Ausweis des Vorjahres.

Eine Beitragsermäßigung für Mitglieder ab dem 70. Lebensjahr ist nur auf Antrag möglich. Der Antrag ist bis 30.11. einzureichen, wenn er für das Folgejahr gelten soll. Danach eintreffende Anträge können erst ein Jahr später berücksichtigt werden.
Formular

Die Mitgliedsbeiträge werden unter folgendem Link erläutert.

Die Mitgliedschaft im DAV ist eine Jahresmitgliedschaft mit automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Sie kann daher nicht unterjährig gekündigt werden.

Die Kündigungsfrist endet am 30.09. für die Kündigung zum 31.12. des aktuellen Jahres. Eine danach eintreffende Kündigung gilt für den 31.12. des Folgejahres.

Beispiel: Eine Kündigung am 16.11.2020 ist nicht mehr für den 31.12.2020 gültig, sondern frühestens für den 31.12.2021.
Formular

Du kannst Deine persönlichen Daten, wie

  • Adressdaten - z.B. bei Umzug,
  • Bankdaten,
  • Kommunikationsdaten wie Email und Telefon,
  • Zustellungsart von DAV-Panorma und Mitteilungsheft

unter dem Punkt Mitgliedschaft ändern.

Für einen Sektionswechsel ist bei der derzeitigen Sektion zu kündigen (Kündigungsfrist bitte einhalten) und bei der zukünftigen Sektion ein Aufnahmeantrag für das folgende Jahr zu stellen. Wenn die Kündigungsbestätigung bei der zuküftigen Sektion mit der Anmeldung vorgelegt wird, wird die bisherige Vereinszugehörigkeit angerechnet und ggf. der Aufnahmebeitrag erlassen.
Formular

Die Formulare für die Unfallmeldung von DAV-Mitgliedern und Ehrenamtlichen hier zu finden:

Unfallmeldung

Die Inhalte der einzelnen Menü-Punkte werden hier kurz erläutert.

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